Liquidität für den Mittelstand
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Versicherungen | Managerhaftpflicht
betriebliche Altersversorgung
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interessante Angebote von und für Unternehmer aus der ABC-Region
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Sozialversicherungsstatus
Jetzt mehr Schutz für Manager
Ein Münchner Spezialversicherer ist schon seit Jahren im Bereich D&O aktiv. Ab sofort bietet das Unternehmen mit einem neuen Bedingungswerk seiner etablierten Vermögensschadenhaftpflicht- Versicherung "Manager" noch umfangreicheren Schutz. Die Police richtet sich an Geschäftsführer und Manager von mittelgroßen Kapitalgesellschaften, Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften mit einer Bilanzsumme von bis zu 100 Mio. EUR und Sitz in Deutschland oder Österreich. In vielen Unternehmen dieser Größe ist das Bewusstsein für das Haftungsrisiko noch nicht aus- reichend entwickelt. Dabei wird insbesondere im Mittelstand die Gratwanderung zwischen zukunfts- entscheidenden Investitionen und den Haftungsbedingungen immer schwieriger. Nur gut zehn Prozent der mittelständischen Unternehmen haben bisher eine D&O-Versicherung abgeschlossen. "Wir sind schon lange im Bereich D&O tätig und kennen daher auch die Risiken genau. Unsere Policen werden regelmäßig daraufhin geprüft, ob sie den Anforderungen des sich verändernden Marktes auch gerecht werden, und entsprechend angepasst. Was nützt denn einem Versicherten die schönste Police, wenn sie nicht die Risiken abdeckt?", so der Manager Marketing und Vertrieb.
Manager – die Verbesserungen im Überblick:
Manager –
die Verbesserungen im Überblick:
Erweiterte Vermögensschaden- definition ohne Aufpreis inklusive
Erweiterte Vermögensschaden- definition ohne Aufpreis inklusive
Automatische Vertragsverlängerung
Automatische Vertragsverlängerung
Kein Wegfall der Nachmeldefrist bei Abschluss einer neuen D&O- Versicherung (optional)
Kein Wegfall der Nachmeldefrist bei Abschluss einer neuen D&O- Versicherung (optional)
Unbegrenzte Rückwärtsdeckung auch in der Nachmeldefrist
Unbegrenzte Rückwärtsdeckung auch in der Nachmeldefrist
Versicherungsschutz auch im Insolvenzfall
Versicherungsschutz auch im Insolvenzfall
Volle Kostenerstattung im Rahmen der Versicherungssumme bei der Abwehr von Ansprüchen vor ausländischen Gerichten
Volle Kostenerstattung im Rahmen der Versicherungssumme bei der Abwehr von Ansprüchen vor ausländischen Gerichten
Die Police "Manager" deckt alle Vermögensschäden ab, die aus der Tätigkeit als Organmitglied oder als leitender Angestellter resultieren. Sie wehrt gerichtlich und außergerichtlich unbegründete Haftpflichtansprüche ab und springt bei begründeten Ansprüchen ein. Eingeschlossen sind dabei alle ehemaligen, gegenwärtigen und zukünftigen Mitglieder der Leitungs- und Kontrollorgane sowie leitende Angestellte. Ebenso gilt sie für alle versicherten Personen der im Versicherungsschein genannten Tochtergesellschaften. Im Einzelnen bietet "Manager":
Die Police "Manager" deckt alle Vermögensschäden ab, die aus der Tätigkeit als Organmitglied oder als leitender Angestellter resultieren. Sie wehrt gerichtlich und außergerichtlich unbegründete Haftpflichtansprüche ab und springt bei begründeten Ansprüchen ein. Eingeschlossen sind dabei alle ehemaligen, gegenwärtigen und zukünftigen Mitglieder der Leitungs- und Kontrollorgane sowie leitende Angestellte. Ebenso gilt sie für alle versicherten Personen der im Versicherungsschein genannten Tochtergesellschaften. Im Einzelnen bietet "Manager":
Prämienfreie Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Tochtergesellschaften bis zur nächsten Hauptfälligkeit
Prämienfreie Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Tochtergesellschaften bis zur nächsten Hauptfälligkeit
Kein genereller Common-Law- Ausschluss
Kein genereller Common-Law- Ausschluss
Vorbeugende Abwehrdeckung und Strafverteidigung
Vorbeugende Abwehrdeckung und Strafverteidigung
Vorläufige Abwehrdeckung bei Ungewissheit über das Vorliegen einer wissentlichen Pflichtverletzung
Vorläufige Abwehrdeckung bei Ungewissheit über das Vorliegen einer wissentlichen Pflichtverletzung
Uneingeschränkte Innenhaftungsdeckung
Uneingeschränkte Innenhaftungsdeckung
Zeitlich unbegrenzte Rückwärtsversicherung, so dass auch vorvertragliche Pflichtverletzungen mitversichert sind.
Zeitlich unbegrenzte Rückwärtsversicherung, so dass auch vorvertragliche Pflichtverletzungen mitversichert
Großzügige Eigenschadenregelung (30%) – ohne Anrechnung der Unternehmensanteile von Familienangehörigen
Großzügige Eigenschadenregelung (30%) – ohne Anrechnung der Unternehmensanteile von Familienangehörigen
Bis zu 36 Monate prämienfreie Nachhaftung
Bis zu 36 Monate prämienfreie Nachhaftung
Üblicherweise wird keine Selbstbeteiligung vereinbart
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