Bei der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland dominiert nach wie vor die
Pensionszusage
. Die angesammelten Deckungsmittel sind in den Bilanzen als Pensions- rückstellungen gebunden.
Bei Pensionszusage schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung über eine Versorgung im Alter. Der Arbeitgeber übernimmt dabei die Verpflichtung, im Versorgungsfall die zugesagten Leistungen direkt zu erbringen. Das beinhaltet nicht nur regelmäßige Rentenzahlungen, sondern auch Leistungen bei Invalidität oder im Todesfall.
Betriebsfremde Risiken besser auslagern
In der Vergangenheit waren Direkt- zusagen für Unternehmen aus steuerlichen Gründen besonders interessant. Mit der Bildung von Pensionsrückstellungen als buchtechnischem Vorgang kann der steuerpflichtige Gewinn gemindert werden. Durch die gesparten Steuern erhält das Unternehmen zusätzliche Liquidität.
Die
Nachteile des Modells
Direktzusage wurden allerdings zu lange übersehen: Im Versorgungsfall
müssen die Pensionszusagen meist aus dem laufenden Ertrag finanziert werden.
Nur rund ein Drittel der erteilten Pensionszusagen ist durch Rückdeckungsversicherungen oder Spezialfonds abgesichert. Bei den übrigen zwei Dritteln setzen sich die Unternehmen erheblichen betriebsfremden Risiken aus wie Langlebigkeit, Invalidität oder Tod der Versorgungsberechtigten.
Die Innenfinanzierung von Direktzusagen stößt bei Kreditgebern und Rating-Agenturen zudem mehr und mehr auf Kritik.
Daher
lagern
viele Unternehmen betriebsfremde Risiken aus Pensionsverpflichtungen
jetzt aus.
Am Markt werden innovative Möglichkeiten angeboten,
Pensions- lasten
vollständig auszulagern.