Noch können Privat- und Geschäftsleute mit Hilfe des Fiskus eine gemeinnützige Stiftung auch zur Förderung von Freizeitvergnügen wie
Golf, Tennis, Segeln, Amateuerfunken oder anderen illustren Hobbys gründen.
Das Bundesfinanzministerium will die Förderzwecke drastisch zusammen- streichen.
Künftig sollen nur noch für Wissenschaft, Mildtätigkeit, Bildung und Erziehung, Kultur, Umweltschutz und die Förderung des demokratischen Staatswesens Steuerrabatte gewährt werden.
Wer eine Stiftung gründen will, sollte
jetzt aktiv werden
.
Noch sind Vermögenszuwendungen zur Stiftungsgründung bis zu 307.000 EUR absetzbar.
Besonders erfreulich:
Ehegatte können bei Zusammen- veranlagung den doppelten Betrag als Sonderausgaben geltend machen
(S 2223-15 St32/St33).
Weitere
20.450 EUR (40.900 EUR) lassen sich bei Organisationen, die die Wissenschaft und Forschung oder andere gemeinnützige Zwecke fördern.
Zusätzlich
sind Spenden bis zu einer Höhe von maximal 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte absetzbar.