Stiften können nicht nur Millionäre: Auch Personen mit bescheidenem Vermögen sind potentielle Stifter.
Beispielsweise können sie sich einer bestehenden Stiftung anschließen – sei es als
Zustiftung
oder über eine eigene Stiftung unter dem Dach einer größeren Stiftung.
Durch die Bündelung mehrerer kleinerer Beträge verschiedener Stifter lassen sich auch größere Projekte stemmen.
Gutes tun – und Steuern sparen
Die Abzugsfähigkeit von Stiftungsbeiträgen vom zu versteuernden Einkommen macht Stiftungen attraktiv: bis zu 5 % des Jahreseinkommens sowie eine Pauschale von 20.450 EUR jährlich dürfen so verrechnet werden.
Zusätzlich
können bei Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung bis zu 307.000 EUR steuerlich geltend gemacht werden, sofort oder über maximal zehn Jahre gestreckt.
Für Stiftungen mit kulturellen, mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken könne sogar 10 % statt 5 % des jährlichen Einkommens steuermindernd geltend gemacht werden.
Neben steuerlichen Vorteilen ermöglichen Stiftungen auch eine
private Altersvorsorge für den Stifter
: Denn die können für sich oder Familienangehörige eine Versorgungsleistung in Höhe von bis zu einem Drittel der Stiftungserträge beantragen.
Der Rest der Erträge dient dem Stiftungszweck oder wird dem Stiftungsvermögen zugeführt. Dabei muss allerdings der soziale Zweck überwiegen, ansonsten gingen Gemeinnützigkeit und Steuervorteile verloren.