In vielen Unternehmen ist zwar die langfristige Nachfolge an der Firmenspitze geregelt, für plötzliche Führungslosigkeit durch Tod oder Krankheit des Chefs ist dagegen nur selten vorgesorgt.
Manch ein Unternehmer hat nicht einmal ein
einfaches
Testament. Für diese Familienunternehmen können solche Notfallsituationen schnell existenzbedrohend werden.
So kann zum Beispiel eine
Erben- gemeinschaft
in den Besitz des Unternehmens kommen. Und das hat schon vielfach zu langwierigem
Streit
über wichtige und eilige Unternehmenentscheidungen oder sogar zur Zerschlagung des Unternehmens führte.
Ein schriftlich niedergelegtes und schlüssiges Nachfolgekonzept macht sich aber auch schon vor Eintritt einer Notsituation bezahlt: Vielfach werden sie von Banken als wichtiges
Kriterium für die Bonitätsbewertung
von Unternehmen gesehen, da der Erfolg des Unternehmens eben auch entscheidend von seiner Spitze abhängt.
Bei der Erarbeitung eines solchen Notfallplans stehen natürlich erbrechtliche Überlegungen im Vordergrund. Es sollte klar geregelt sein, wer was erbt. Die erbrechtlichen Regelungen sollten zudem regelmäßig an die Entwicklung des Unternehmens angepasst werden.
Auch die Verknüpfung mit steuer-, zivil - und gesellschaftsrechtlichen Bereichen erfordert eine gute Planung.
Dann wird zum Beispiel ersichtlich, welche Erben überhaupt Gesellschafter werden können und was auf das Unternehmen zukommt, wenn sich Erben ausbezahlen lassen.
Der Unternehmer sollte
frühzeitig
mit der Familie und den Gesellschaftern absprechen, wer das Unternehmen führen kann und soll.
Damit die Ausführung des Notfallplans jedoch gelingen kann, ist die Transparenz des unternehmerischen Handelns gegenüber möglichen Nachfolgern am wichtigsten.
So muss sich ein neuer Chef nicht erst lange einarbeiten, sondern kann gleich die notwendigen Entscheidungen treffen. Als hilfreich kann sich hier ein Beirat erweisen, der in die grundsätzlichen unternehmerischen Entscheidungen involviert ist, die Arbeit des Managements kontrolliert und im Notfall sogar kurzfristig die operative Führung des Unternehmens übernehmen kann. Er ist im Idealfall neben Gesellschaftern und Familienmitgliedern auch mit externen strategisch denkenden Dritten besetzt.