Fällige aber unbezahlte Rechnungen können gerade für Unternehmen der Baubranche ein existenzbedrohendes Risiko darstellen. Außenstände wirken sich negativ auf die wirtschaftliche Lage aus und belasten in starkem Maße die Bonität der Unternehmen.
Factoring ist für die Baubranche nahezu ausgeschlossen (bis auf wenige Ausnahmen).
Ein europäischer Versicherer bietet ein
neues Konzept
, das die Ersatzpflicht für Ausfälle an Forderungen aus nach Vertragsbeginn erbrachten Werkleistungen vorsieht !
Hinweis:
Auch erbrachte halbfertige Leistungen am Bau und die vorläufige Entschädigung des unbestrittenen Teils einer Forderung sind in dem Versicherungskonzept enthalten.
Beispiel:
Ein Bauunternehmen mit einem Jahresumsatz von 2 Mio EUR zahlt für die Versicherung eine Prämie von rund 6.000 Euro zzgl. VersSteuer.
Es tritt ein Forderungsausfall aufgrund von Insolvenz des Auftraggebers von netto 100.000 Euro zzgl. MwSt = 116.000 Euro ein.
An Entschädigungsleistung können 75 % = 87.000 Euro Erstattung aus dem Bruttobetrag plus 16.000 Euro Rückerstattung durch das Finanzamt = 103.000 Euro realisiert werden.