Das gewerbliche Leasing gilt als ultimatives Steuersparmodell.
Da die Leasingraten und Leasingsonderzahlungen voll als betrieblicher Aufwand geltend gemacht werden können, kann der Teil der Leasingraten, der die AFA übersteigt, größtenteils aus ersparter Steuer finanziert werden.
Erhebliche Einsparungen werden durch das Leasing auch bei der Gewerbeertragssteuer (auf Dauerschuld - zinsen) erzielt.
Leasing schont die betriebliche Liquidität und damit den Kreditrahmen bei der Hausbank.
Geschont bleibt auch die Bilanz. Und das ist für die Kreditbeurteilung nach „Basel II“ enorm wichtig.
Leasing hilft das Kredit-Rating zu verbessern und ermöglicht Einsparungen bei den Zinskosten.
Da die Leasingraten über den Vertragszeitraum unveränderbar sind, sind die Kosten stets exakt kalkulierbar.
Die Kosten entsprechen stets dem Nutzen, da nicht der Erwerb sondern nur die Benutzung finanziert werden muss.
Freiberufler, die nicht vorsteuerabzugs- berechtigt sind (z.B. Ärzte) profitieren davon, dass die Mehrwertsteuer beim Kauf nicht voll bezahlt oder gar über einen Kredit finanziert werden muss.
Eine Zahlung von Mehrwertsteuer erfolgt nur auf die Leasingraten, d.h. die Mehrwertsteuerzahlung verteilt sich zinslos über die gesamte Vertragslaufzeit.